eiPott vs. iPod

Apple siegt beim lange andauernden Eierbecher-Streit. Das Hanseatische Oberlandesgericht entschied aufgrund der hohen Verwechslungsgefahr, dass sich der bekannte Gimmick-Hersteller “Koziol” aus Erbach im Odenwald, einen neuen Namen für sein Produkt einfallen lassen muss.
Apple erwirkte eine einstweilige Verfügung, die besagt, dass im Falle eines Weiterverkaufs und Vertriebs unter dem Namen “eiPott” ein Ordnungsgeld von 250 000 Euro zu zahlen wäre.
Trotz der unterschiedlichen Schreibweise war das Urteil eindeutig – nicht zuletzt aufgrund der Tatsache, dass die Wortmarke “iPod” nicht nur als elektronisches Abspielgerät, wie z.B. mp3-Player, angemeldet, sondern auch unter der Nizza-Klasse “Geräte und Behälter für Haushalt und Küche” eingetragen wurde.
Die Befürchtungen, dass Koziol auch das Design des Eierbechers verändern muss, haben sich nicht bestätigt. So bleibt das Produkt unberührt und bekommt lediglich einen neuen Namen und eine andere Verpackung. Beim Musik-”iPod” ist in einem Kreis das Bedienungsmenü untergebracht, während an dieser Stelle beim “eiPott” das Ei seinen Platz findet.
Ob die Ansprüche von Apple überhaupt gerechtfertigt sind, weiss niemand genau, jedoch steht jetzt schon fest, dass der durch die Presse verfolgte Prozess die beste Werbung für Koziol seit langem ist.
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